Wenn von einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) gesprochen wird, erzeugt allein der Name in vielen Köpfen ein negativ behaftetes Bild. Die benötigte Qualitätskontrolle wird vielfach mit einer ISO-Zertifizierung gleichgestellt. Ein Fantasiebild von einem unvorstellbar grossen Papier-Tiger, welcher viel Kostet, nichts bringt und alle Mitarbeiter unnötig beschäftigt, schwirrt in den meisten Köpfen umher.
Hier sind sieben Gründe, welche dem Vorurteil widersprechen und gleichzeitig die Zukunft eines Betriebes sichert.
«Es ist leichter, einen Atomkern zu spalten als ein Vorurteil.»
Sinngemäss nach dem Zitat von Albert Einstein verhält sich die Einstellung gegenüber einer WPK in den Köpfen der Schreiner.
Welche Macht ein landläufiges Vorurteil besitzt, zeigt alleine der Umstand, dass ein Grossteil der Schreinereien das geltende Gesetzt schlichtweg missachtet. Es ist nun einmal öffentlich-rechtlich vom Gesetzgeber vorgeschrieben, eine werkseigene Produktionskontrolle zu installieren, sobald harmonisierte Bauprodukte nach EN-14351-1 in Verkehr gebracht werden. (hEN Norm 14351-1, Art. 7.3)
Jedoch bringt eine Zwangsumsetzung eins Gesetzesparagrafen selten der gewünschte Erfolg. Die Betriebsinhaber sollten als Vorbilder mit absoluter Überzeugung hinter einer Massnahme stehen, damit die erwünschten Vorteile auch in der Praxis von den Mitarbeitern gelebt und umgesetzen werden.
Die Realität in der Deutschen Fassaden-Industrie zeigt deutlich auf, dass eine WPK durchaus als positive und zukunftssicheren Massnahme betrachtet werden darf. Bei unserem nördlichen Nachbarn wurden viele WPK’s installiert und die entsprechenden Erfahrungswerte sind vorhanden. Sämtliche Betriebe, welche sich eine Qualitätskontrolle in Form einer WPK freiwillig auferlegt haben, sind heute gut aufgestellt. Der Rest ohne WPK hat zu kämpfen, oder sind leider nicht mehr auf dem Markt tätig. Und alles wegen eines Vorurteils!
Nun wiederholt sich die Situation bei uns in der Schweizer KMU-Landschaft und wir werden sehen, welche Betriebe diesem Vorurteil zum Opfer fallen.
Es muss hierzulande jedoch nicht soweit kommen, denn es sind schnell und ohne lange zu suchen, sieben Gründe gefunden. Allesamt widersprechen dem eingebrannten Vorurteil.
Gesetzlich auf der sicheren Seite
Sicherlich gilt der Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Diese Devise verfolgt derzeit ein Grossteil der Schreinereien, welche Aussentüren verkaufen. Denn die meisten Betriebe kommt der WPK-Pflicht schlichtweg nicht nach.
Was ist im Fall der Fälle? Gehen wir von einem Schadenfall einer verkauften Türe aus: Wird bemerkt, dass die vom Gesetz vorgeschrieben Qualitätskontrolle nicht vorhanden ist, kann die Beweislastumkehr erfolgen. Somit muss der Schreiner beweisen, dass die nötige Qualität geliefert worden ist. Wie er jedoch dieser Pflicht nachkommen soll, ohne WPK, ist fraglich.
Kein drohender Auftragsentzug
In Zukunft wird es relativ einfach sein, verlorene Aufträge doch noch ausführen zu dürfen. Fragen Sie den Bauherrn nach der Qualitätssicherung oder der WPK des Mitbewerbers, welcher den Auftrag erhalten hat. Die Chance ist relativ gross, dass der Mitbewerber die gesetzlich vorgeschrieben WPK nicht vorweisen kann. Ein grosses Umsatzpotenzial, welches nur mit einer WPK effektiv im trockenen ist.
Vollständigkeit der Aufträge
Das fehlende Passstück bei der Montage. Wer kennt diese Thematik nicht! Die Vollständigkeitsprüfung am Ende des Auftrages wird vielfach inkonsequent durchgeführt. Meistens ein Problem der definierten Verantwortlichkeiten. Dieses Problem wird durch eine WPK entschärft. Mit der Unterschrift bei der Endkontrolle, übernimmt der zuständige Mitarbeiter automatisch und unbewusst mehr Verantwortung im Herstellungsprozess. Eine Kleinigkeit mit grosser Wirkung.
Senkung der Herstellungskosten
Eine grosser Kostentreiber im Herstellungsprozess sind die kleinen Unachtsamkeiten, welche sich zu Beginn eines Auftrages einschleichen können. Diese werden meistens erst bemerkt, wenn dessen Korrektur ein Mehrfaches kostet.
Je nach Betriebsgrösse oder Problemstellung, können in einer WPK mehrere laufende Kontrollen oder Checkpunkte eingebaut werden. Somit wird eine Abweichung im Herstellungsprozess sofort erkannt und kann unmittelbar behoben werden. Ein riesiges Einsparpotenzial, welches oftmals unterschätzt wird.
Qualitätssteigerung
Grundsätzlich hat keine Schreinerei ein Qualitätsproblem. Aus der Sicht des Kunden kann Qualität jedoch immer verbessert werden. Somit werden Betriebe, welche sich einer Qualitätssteigerung widersetzten schnell übergangen? Eine «never ending story».
Die werkseigene Produktionskontrolle IST eine laufende Qualitätssteigerung. Die Fehlerquellen werden systematisch erfasst und bearbeitet. Eine regelmässige Auswertung der Vorfälle und die Erstellung eines Massnahmenkataloges ist ein wichtiger Bestandteil der WPK. Ein Punkt, welcher von den Prüfern sehr genau beachtet und kontrolliert wird.
Optimierung der Unterhaltskosten
Mit der WPK wird der Infrastruktur-Wartung vermehrt Beachtung geschenkt.
Diese ist ein integrierter Teilaspekt des Qualitätslabels und der Grundstein eines langlebigen Maschinenparks. Die Zuständigkeiten werden klar definiert und ein verbindlicher Wartungsplan erstellt. Je besser die Maschinenpflege, umso geringer die Wartungs- und Infrastrukturkosten. Ganz Nebenbei wird die Sicherheit erhöht und das Unfallrisiko vermindert.
Betriebswirtschaftliche Aspekte
Eine werkseigene Produktionskontrolle ist eine Investition in die Zukunft, welche sich rechnet! Die einmaligen Installationskosten sind im Verhältnis zu den Einsparungen relativ gering. Die WPK muss als laufende Prozessoptimierung betrachtet werden, welche jederzeit individuell angepasst und ergänzt werden kann. Je mehr in diesen Prozess investiert wird, umso grösser die Einsparungen.
Nur alleine die Senkung der Fehlerquote und dessen Früherkennungssystem ist die Investition jederzeit wert. Zusätzlich kann die fortlaufende Prozessoptimierung als positiver Nebeneffekt gerechnet werden.
Die spürbaren Auswirkungen auf das Kundenumfeld Dank dem Qualitätslabel, ist ein zusätzlicher Mehrwert einer WPK, welcher ebenfalls nicht unterschätzt werden darf.
Es ist nun an der Zeit, sich auch hierzulande mit dem Thema WPK auseinander zu setzten. Nicht nur aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, welche durch die Brandschutznorm EN 16034 ab 1. November 2019 noch verschärft werden, sondern aufgrund der erwähnten Vorteile, die eine werkseigene Produktionskontrolle mit sich bringt.
Wir von der WPK-Beratung unterstützen sie gerne auf dem Weg in die Zukunft. Unser Ziel ist die Aufrechterhaltung einer starken Schweizer Schreiner-Landschaft. Es darf nicht sein, dass nur noch wenige Grossbetriebe sich behaupten können.
www.wpkberatung.ch
Ihr Partner für die werkseigene Produktionskontrolle.
Quellen: Bauproduktegesetz (BauPG), Bauprodukteverordnung (BauPV), hEN 14351-1, hEN 16034, Wegleitung zur Bauproduktegesetzgebung (BBL)