Eine wichtige Entscheidung steht dem Schweizer Schreiner im nächsten Jahr bevor. Nur wenige Inhaber sind sich der Tatsache bewusst, dass es um nichts Geringeres als die Unabhängigkeit und Flexibilität ihrer Betriebe geht.
Die kommende Harmonisierung gewisser Bauprodukte im Türenbereich und das als Gesetzesgrundlage dienende Bauproduktgesetz (BauPG) zwingt die entsprechenden Schreiner zu zusätzlichen Investitionen im Qualitätssicherungsbereich.
Aktuell sind sämtliche Schreinereien betroffen, die eingekaufte Türenrohlinge weiterverarbeiten und als fertiges Brandschutzprodukt ihren Kunden anbieten. In der Praxis müssen sich nun diese Betriebe entscheiden, ob sie das harmonisiertes Bauprodukt weiterhin unter ihrem Namen und mit der entsprechender Leistungserklärung auf den Markt bringen wollen, oder ob sie das Produkt in Zukunft unter dem Namen eines Türrohling-Lieferanten verkaufen möchten.
Unabhängig wie sich ein Betrieb entscheidet, er muss im nächsten Jahr von sich aus aktiv werden, denn die Koexistenzphase der Brandschutznorm hEN 16034 endet am 31. Oktober 2019. Will er ab diesem Tag weiterhin als unabhängiger Hersteller auftreten, wie dies bis anhin unter der alten Brandschutzverordnung und der entsprechender VKF-Nummer der Fall war, muss er zukünftig die benötigte werkseigene Produktionskontrolle (WPK) vorweisen. Alternativ könnte sich der Schreiner vertraglich an einen Rohling-Hersteller binden und somit dessen verlängerter Produktions- und Verkaufsarm werden. Diese Variante bringt den Vorteil, dass die WPK nur bedingt und nach Vorgaben des Lieferanten installiert werden muss, jedoch auf Kosten der eigenen Unabhängigkeit und Flexibilität!
Genau diejenige Flexibilität, welche dem Schweizer Schreiner gegenüber der ausländischen Konkurrenz in Zukunft einen Vorteil verschaffen sollte. Denn mit der Beendigung der Koexistenzphase ist der Schweizer Markt für sämtliche zertifizierten ausländischen Betriebe geöffnet.
Im Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit ist es für den Schweizer Schreiner somit enorm wichtig, dass er als unabhängiger Hersteller auf dem Markt auftreten kann. Er muss aufgrund der Wirtschaftlichkeit oder der örtlichen Gegebenheiten den entsprechenden Rohling-Lieferanten aussuchen können und darf auf keinem Fall durch vertragliche Klauseln des Herstellers unnötig eingeschränkt werden.
Die schöne Unabhängigkeit bedingt jedoch eine WPK-Installation, dessen Investitionskosten je nach Dienstleister und Zertifizierungsstelle enorm variieren. Jedoch ist bei den meisten Dienstleistern die zeitintensive Dokumentenerstellung und dessen individuell nötigen Anpassungen dem Schreiner selbst überlassen. Aus diesem Grund muss sich jeder im Vorfeld im Klaren sein, wieviel Zeit er investieren kann oder will, um die nötige Zertifizierung zu erlangen. Zu empfehlen ist aufgrund der momentan schwierigen Informationsbeschaffung die unabhängige WPK-Beratung zu kontaktieren.