Das neue Bauproduktegesetz als Chance?

Nun steht schon seit längerem fest, wie die KMU freundliche Umsetzung des neuen Bauproduktegesetzes in der Praxis aussehen soll. Spätestens nach dem bundesrätlichen Berichtes vom 1. März 2018 auf das Postulat von Herrn Fässler ist sie Stossrichtung definiert und deren Umsetzung nach langem Zögern nun im Gange.

Dem Schweizer KMU-Unternehmen werden gemäss Bundesrat diverse Vereinfachungen gewährt. Somit wird eine pragmatische Umsetzung verfolgt, welche die typisch schweizerische KMU-Landschaft berücksichtigt. In Zusammenarbeit mit dem VKF ZIP dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) und den einzelnen Verbänden wurden konkrete Umsetzungsgrundlagen erarbeitet. Somit wird zum Beispiel die viel genannte werkseigenen Produktionskontrolle (WPK), welche jeder Hersteller eines harmonisierten Bauproduktes in seinem Betrieb installieren sollte, je nach Gefährdungsklasse (AVCP-System) und produzierte Einheiten pro Jahr abgeschwächt. Auch eine Selbstdeklaration der Qualitätskontrolle ist möglich. Eine finanzielle Erleichterung für viele Kleinbetriebe in der Schweiz.

Kaum steht eine sinnvolle Lösung auf dem Tisch, droht diese wieder zu scheitern!
Voraussetzung für die KMU-freundliche Umsetzung ist eine Schweizer Zertifizierungsstelle. Bis anhin war das VKF-ZIP für die entsprechenden Zertifizierungen in der Schweiz zuständig. Diese notifizierte Stelle steht jedoch momentan aufgrund Finanzierungsschwierigkeiten vor dem Aus. Die Verbände als Eigner sind nicht bereit, die nötigen finanziellen Mittel zu sprechen. Diverse Interessen stehen im Gegensatz zu einander. Ein undenkbar schlechter Zeitpunkt um zu pokern. Sicherlich geht es bei den einzelnen Interessengruppen um viel Geld, jedoch bedeutet ein Scheitern das Aus für zahlreiche KMU-Betriebe. Nicht heute und morgen, sondern wenn zusätzliche Bauprodukte von der EU harmonisiert werden.

Nicht nur in Bezug auf zukünftig folgende Harmonisierungen sollte dem VKF-ZIP ein hohes Berechtigungsdasein gewährt werden, sondern in Anbetracht, dass im kommenden Oktober die Koexistenzphase für die hEN 16034 ausläuft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine Aussentüren unter der herkömmlichen VKF-Brandkennziffer mehr in Verkehr gebracht werden. Die CE-Leistungserklärung ist ab diesem Zeitpunkt das matchentscheidende Dokument. Die Ausstellung dieses Dokumentes bedingt jedoch eine Qualitätszertifizierung, welche wiederum durch die VKF-ZIP überprüft wird. Selbstverständlich kann diese WPK ebenfalls durch eine ausländische Akkreditierungsstellen überprüft werden. Nur fallen bei einer europäischen Akkreditierung sämtliche erarbeitete KMU-freundliche CH-Vorteile weg. Zusätzlich ist ein Schikanieren der Schweizer Hersteller zu befürchten. Eine inakzeptable Schwächung des Schweizer Produktionsstandortes.

Jedem Schweizer KMU-Betrieb ist somit geraten, eine werkseigene Produktionskontrolle zu installieren und diese vom VKF-ZIP zu auditieren. Vorausgesetz er will weiterhin Türen als Hersteller auf dem Markt verkaufen. Nur welcher Betrieb nimmt freiwillig diesen Mehraufwand und die damit verbundenen Kosten in Kauf? Die Notwendigkeit einer WPK ist alleine noch kein internistischer Anreiz die Qualitätskontrolle zu betreiben. Ebenso fehlen vielfach die Ressourcen und das entsprechende Knowhow. Die Vorteile einer werkseigenen Produktionskontrolle liegen jedoch auf der Hand. Alleine die Auseinandersetzung mit dem internen Herstellungsprozess ist jederzeit lohnenswert. Die mögliche Einbindung des involvierten Mitarbeiters fördert zugleich die Verantwortung und Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Das nötige Qualitätsverständnis kann gefördert und gefordert werden. Innovative Unternehmen analysieren zugleich die Ablauforganisation um kostensenkende Optimierungen zu implementieren. Das Thema der gesamten Prozessdokumentationen kann in diesem Zuge mit wenig Mehraufwand ergänzt werden.
Unter dem Strich eine grosse Chance mit enormen Einsparpotenzial!

Wer nun diesen Aufwand nicht selbst in Angriff nehmen will oder vor lauter Bäumen den Wald nicht sieht, dem kann eine unabhängige WPK-Beratung weiterhelfen. Unabhängig insofern, da gewisse Türenhersteller die Chance nutzen, um ihre Kunden im Zuge der Unterstützung sogleich an ihr Produkt binden zu wollen. Dadurch wird die Installation einer eigenen WPK hinfällig, jedoch müssen die Vorgaben bezüglich Qualitätskontrolle von dem Lizenzgeber übernommen werden. Eine Zwangsheirat auf Kosten der Flexibilität und dem Preis. Nicht ausgeschlossen bleiben Kontrollen der Qualitätsstandards durch eine notifizierte Stelle. Die grosse Flexibilität im Umgang mit dem neuen Bauproduktegesetz ist somit für den Schweizer Markt absolut sinnvoll. Jede Unternehmung kann ihre bevorzugte Variante wählen. Ob volle Zertifizierung, Selbstdeklaration oder Zwangsheirat ist abhängig von der Anzahl produzierten Einheiten, und somit frei wählbar. Dieser Weg sollte nicht von Interessenkonflikten abrupt gestoppt werden. Ansonsten ist die Überlebenschance für Grossbetriebe schon fast gesichert und die unzähligen wertvollen Kleinbetriebe bleiben aussen vor.