Wenn ein Bauprodukt einmal in Verkehr gebracht wurde, kann dieses anschliessend unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben wie z.B. die Sicherstellung einer gleichbleibenden Qualität (WPK) x-mal auf den Markt gebracht werden. Der Hersteller stell für das auf den Markt gebrachte Bauprodukt eine Leistungserklärung aus und übernimmt somit die Verantwortung für die Einhaltung der normativen Vorgaben.
Folgende drei Möglichkeiten stehen somit den lokalen Unternehmen zur Verfügung, Bauprodukte seinen Kunden zu verkaufen.